AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG

Stand: Januar 2023


1. Geltung
Mit der Verwendung des im nachfolgenden Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Interessenten) und der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit/ Weitergabeverbot
Die von der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote 
Die von der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Eine Tätigkeit des Maklers ohne ein damit verbundenes Honorar ist ausgeschlossen.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Luxeria Immobilien GmbH & Co.KG hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG, so ist der Kunde verpflichtet, der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
 
6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. 
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 2,38 Monatskaltmieten bei Mietobjekten, jeweils incl. 19% ges. MwSt. 
 
7. Doppeltätigkeit
Die Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

 8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG sämtliche Aufwendungen, die der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

 9. Haftungsbegrenzung
Die Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der Auftragsdurchführung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und in der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Käufer nachgewiesen wird. Ferner wird weder eine Gewähr für die Erreichung der vom Auftraggeber mit dem Auftrag verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele noch für die Werthaltigkeit des Kaufgegenstandes vom der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG übernommen. Zu Nachforschungen ist die Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG nicht verpflichtet. Eine Haftung für Fehlauskünfte, die aufgrund unrichtiger und unvollständiger Mitteilungen des Verkäufers oder des Käufers weitergereicht werden, ist daher ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Makler keine Haftung für etwaige Sach- und Rechtsmängel des Kaufgegenstandes.

10. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für die Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

11. Datenschutz
Die Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Kunden stets nur für den entsprechenden Auftrag zu verwenden und nicht unbefugt weiterzugeben.

12. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Geschäftssitz der Luxeria Immobilien GmbH & Co. KG in 27793 Wildeshausen.

13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.


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